Fachausschuss der Berufskraftfahrer - AK Wien
Arbeiterkammer WIEN
21.05.2012 00:50
www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at
Arbeiterkammer ÖSTERREICH
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Fachausschuss Berufskraftfahrer der AK Wien
AUFGABEN
Aufgaben
Mobile Beratung - der Mobibus kommt zu Dir/zu Euch
Lehrausbildung für Erwachsene - einfach gemacht
Verpflichtende Weiterbildung für Bus- und LKW-Lenker ab 2008 bzw. 2009
Weitere Tätigkeiten des Fachausschusses
 
Weitere Tätigkeiten des Fachausschusses
  
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
   
 
Büro in Wien
Büro in Wien
   
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Verantwortlichkeit für die Organisation und Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die Lehrabschlussprüfung "Berufskraftfahrer";
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Betreuung der Kursteilnehmer von der Erstinformation bis zur Lehrabschlussprüfung;
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Organisation von Gefahrgutlenkerkursen (Aus- und Weiterbildung)
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Begutachtung und Beratung diverser Gesetze
(z.B. KFG, KDV, StVO, GGBG, ADR, AZG, ARG, AETR, EG-VO, BAG, ASVG);
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Erarbeitung von Stellungnahmen bzw. Vorschlägen zu Änderungsentwürfen einschlägiger Gesetze;
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Referieren im Rahmen einschlägiger Veranstaltungen;
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Beratung auskunftsuchender Kollegen (von Arbeits- bis Zollrecht);
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Herausgabe der "FAHRER info";
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Herausgabe einschlägiger Broschüren;
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Erstellung von Lehrunterlagen zur Berufskraftfahrer-Ausbildung;
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Mitwirkung an Lehrabschlussprüfungen; Informationsveranstaltungen für Facharbeiter "Berufskraftfahrer";
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Veranstaltung weiterbildender Kursmaßnahmen; (digitales Kontrollgerät, Ladungssicherung)
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
lnformationsaustausch in Zusammenhang mit der EU;
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Kontaktpflege mit diversen Behörden;
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Zusammenarbeit mit Arbeitsinspektion;
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Kontaktpflege mit diversen anderen Organisationen (ARBÖ, ÖAMTC, Test&Training);
 
Tätigkeiten des Fachausschuss Berufskraftfahrer im Einzelnen
Erarbeitung eines Identifikationsprogrammes und Durchführung von Werbeaktionen;
 
Die Begutachtung der EU-Verordnungen den Straßentransport betreffend, sowie der Bundesgesetze ist ebenfalls eine Aufgabenstellung des Fachausschusses. Ein Aufgabengebiet stellt auch die Mitorganisation von Kursen zum Erlangen der Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer (im 2. Bildungsweg) dar. Die Arbeit zur Verbesserung der Situation der Kraftfahrer, die uns als Endverbraucher auch am Herzen liegen sollte, wird auch in Zukunft nicht weniger werden. Darum können wir nur gemeinsam für die Belange der Arbeitnehmer aktiv sein.
 Arbeiterkammergesetz § 58.Arbeiterkammergesetz § 58.
   
(1) Der Vorstand kann am Sitz der Arbeiterkammer für den Bereich bestimmter Arbeitnehmergruppen nach Bedarf besondere Fachausschüsse errichten. Die Fachausschüsse haben die fachlichen und beruflichen Interessen der Arbeitnehmer im Rahmen des vom Vorstand übertragenen Wirkungsbereiches wahrzunehmen.
  
(2) Die Fachausschüsse bestehen aus mindestens sechs und höchstens zwölf Mitgliedern, welche vom Vorstand der Arbeiterkammer bestellt werden.

Erläuterung zu § 58 Arbeiterkammergesetz

Fachausschüsse können auch aus solchen Kammerzugehörigen oder ehemaligen Kammerzugehörigen bestehen, die kein Mandat als Kammerrat innehaben. Dies ist dadurch begründet, daß gerade durch Fachausschüsse kleinere Berufsgruppen unterstützt werden sollen, die schon aufgrund ihrer zahlenmäßigen Stärke oft nicht in der Lage sind, ihren Repräsentanten bei den Kammerwahlen so zu unterstützen, daß er ein Mandat als Kammerrat erhält. Gerade diese kleineren Gruppen werden aber unter Umständen besonders der Hilfe der Arbeiterkammer in beruflichen und fachlichen Fragen bedürfen.
Der Vorstand kann deshalb autonom entscheiden, welche Person er zu Mitgliedern der Fachausschüsse bestellt. Der Präsident und der Direktor haben allerdings die Aufsicht über die Tätigkeit der Fachausschüsse, insbesondere über die Verwendung der den Fachausschüssen zuerkannten Mittel, zu führen.

 
AUFGABEN DER FACHAUSSCHÜSSE
AUFGABEN DER FACHAUSSCHÜSSE (Geregelt in der Geschäftsordnung für die Fachausschüsse der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien)
   
§ 6. (1) Die Fachausschüsse haben im Rahmen des ihnen vom Vorstand übertragenen Wirkungsbereiches (§ 1 Abs 2) durch geeignete Maßnahmen die berufliche Ausbildung der Arbeitnehmer zu fördern und auf die Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften in den zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Betrieben hinzuwirken. Insbesondere obliegt den Fachausschüssen:
 a)die Abhaltung von Fachkursen zur Ergänzung der Berufsausbildung oder zur Nach- und Umschulung der Berufsangehörigen sowie die Abhaltung anderer, der fachlichen Ausbildung dienender Veranstaltungen;
 b)die Durchführung von Maßnahmen der Berufsinformation und der Berufsvorbereitung;
 c) die Verhandlung mit Betriebsinhabern über die Abstellung von gesetzwidrigen Zuständen in den Betrieben.
  
(2) Die Fachausschüsse können weiters in folgenden Angelegenheiten tätig werden:
a)Bei der Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen der Arbeiterkammer in Angelegenheiten der von ihnen vertretenen Berufe,
b)bei der Feststellung, ob in einem Betrieb die Voraussetzungen für die Ausbildung von Lehrlingen vorliegen;
c)bei Verfahren über die Bewilligung oder das Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen und Lehrlingen;
d)an der Überwachung der fachlichen Ausbildung von Lehrlingen;
e)bei der Überprüfung der Arbeits- und Wohnverhältnisse von Lehrlingen oder jugendlichen Arbeitnehmern;
f)bei der Erstattung von Vorschlägen für die Bestellung von Vorsitzenden und die Nominierung von Beisitzern für Prüfungen im Rahmen der Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz;
g)bei der Erstattung von Vorschlägen für die Nominierung von Beisitzern für die Meisterprüfungen und sonstigen gewerblichen Prüfungen;
h)bei der Erstattung von Vorschlägen für die Entsendung von Mitgliedern in die bei den Berufsschulen errichteten Schulausschüsse.
  
(3) Die Tätigkeit der Fachausschüsse hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerkschaften zu erfolgen.
 
WIR SIND FÜR ALLE ARBEITNEHMER DA!
 
» Diese Seite drucken» Nach oben

Fachausschuss der Berufskraftfahrer - AK Wien
www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at
Fachausschuss Berufskraftfahrer der AK Wien
Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien
Email an den Fachausschuss   Telefon 01 50165/3159