| Fachausschüsse
können auch aus solchen Kammerzugehörigen oder ehemaligen Kammerzugehörigen
bestehen, die kein Mandat als Kammerrat innehaben. Dies ist dadurch begründet,
daß gerade durch Fachausschüsse kleinere Berufsgruppen unterstützt
werden sollen, die schon aufgrund ihrer zahlenmäßigen Stärke oft
nicht in der Lage sind, ihren Repräsentanten bei den Kammerwahlen so zu unterstützen,
daß er ein Mandat als Kammerrat erhält. Gerade diese kleineren Gruppen
werden aber unter Umständen besonders der Hilfe der Arbeiterkammer in beruflichen
und fachlichen Fragen bedürfen. Der Vorstand kann deshalb autonom entscheiden,
welche Person er zu Mitgliedern der Fachausschüsse bestellt. Der Präsident
und der Direktor haben allerdings die Aufsicht über die Tätigkeit der
Fachausschüsse, insbesondere über die Verwendung der den Fachausschüssen
zuerkannten Mittel, zu führen. |