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Die AUVA darf nicht zerschlagen werden!
Die AUVA darf nicht zerschlagen werden! Die AUVA darf nicht zerschlagen werden!

Das leistet die AUVA

Aktuelles

Geht es nach der Regierung, soll die AUVA aufgelöst werden, das wäre fatal!

Unter dem Deckmantel der Entlastung droht Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit dem Aus. Gelingt es der AUVA nicht, ihren Versicherungsbeitrag auf 0,8 Prozent zu senken und 500 Millionen Euro einzusparen, soll die AUVA aufgelöst werden.
Das wäre fatal, sagt auch Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Das wäre Sparen auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn weniger Prävention bedeutet mehr Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.“

Leistungen
Rund fünf Millionen Personen und zirka 320.000 UnternehmerInnen in Österreich sind gesetzlich bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Sie ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert und ist Österreichs größte Sozialversicherung.
In der AUVA sind unselbstständig Erwerbstätige, selbstständig Erwerbstätige, Kindergartenkinder, SchülerInnen und Studierende versichert. Im Wesentlichen finanziert sich die AUVA aus Dienstgeberbeiträgen, also durch Österreichs Unternehmen. Für diese ist die AUVA aber eine umfangreiche Haftpflichtversicherung zu geringen Beiträgen von 30 bis 40 Euro pro Beschäftigtem, die im Ernstfall auch die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten übernimmt. Vor privaten Klagen mit horrenden Entschädigungssummen, wie dies oft in den USA vorkommt, sind Unternehmer hierzulande grundsätzlich geschützt.

Vier Kernaufgaben
Die AUVA hat sich auf folgende Kernaufgaben spezialisiert:

  • Prävention: Die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Heilbehandlung nach Unfällen
  • Rehabilitation zur bestmöglichen Wiederherstellung von Verunfallten
  • Finanzielle Entschädigung von Unfallopfern

Oberste Priorität hat für die AUVA die Prävention. Diese vermeidet Unfälle, vermindert teure Folgekosten und menschliches Leid. Ziel ist auch, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Krankenhäuser und Reha-Zentren
Die AUVA betreibt in ganz Österreich sieben Unfallkrankenhäuser, in denen schwere Unfälle behandelt werden. Nur elf Prozent der Behandlungen sind auf Arbeitsunfälle zurückzuführen, die restlichen 89 Prozent beziehen sich auf Freizeitunfälle. Darüber hinaus sind die vier Rehabilitationszentren der AUVA auf Behandlung besonders schwerwiegender Verletzungen spezialisiert, wie Querschnittlähmung, Schädel-Hirn-Trauma oder Amputation.

370.000 PatientInnen
Rund 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 74 Prozent in den elf Behandlungseinrichtungen, sorgen für die Versicherten. In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich mehr als 370.000 PatientInnen behandelt, wodurch sie am aktuellen Stand der wissenschaftlichen und medizinischen Entwicklung ist und PatientInnen auf Weltklasseniveau behandeln kann. Zudem betreuen in jedem Bundesland Kundendienststellen (regionale Landes- und Außenstellen, Unfallverhütungsdienste und Präventionszentren) die Versicherten. Die AUVA bietet österreichweit für alle die gleichen Leistungen an.

Seit 130 Jahren
Eine Unfallversicherung gibt es in Österreich schon seit 130 Jahren. Das Gesetz für eine Arbeitsunfallversicherung, das die Haftpflicht der Unternehmer regelte, ist mit 1. November 1889 in Kraft getreten. Es war damit das erste Sozialversicherungsgesetz, das in der österreichischen Hälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie eingeführt wurde. 1925 eröffnete Lorenz Böhler, der als Vater der Unfallchirurgie gilt, in Wien das erste spezielle Arbeitsunfallkrankenhaus.

Die AUVA darf nicht zerschlagen werden!
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https://mein.aufstehn.at/