Fahrerinfo

C- und C1-BerufskraftfahrerInnen Aus- und Weiterbildung

Coverstory 3|2015

Wer eine Lenkberechtigung der Klassen C/C1 hat und weiterhin - ob als Hauptberuf oder auch nur fallweise - Lkw lenken will, braucht zusätzlich zum Führerschein und zusätzlich zum Befähigungsnachweis in besonderen Fällen, wie etwa zur Betätigung eines Ladekranes ("Kranschein") oder für Gefahrguttransporte (Gefahrgut-Lenkerausweis), auch noch den Nachweis einer BerufskraftfahrerInnen-Aus- und Weiterbildung. Das ist mittlerweile nichts Neues, nur vergessen viele, dass eine einmalige Weiterbildung nicht genügt.

Fristen und Pflichten

„LenkerInnen mit Führerschein C/C1 – ausgestellt vor dem 10. 9. 2009:
müssen innerhalb von fünf Jahren genau definierte Weiterbildungen (ohne Prüfung, aber mit vollständiger Anwesenheitspflicht) absolvieren.

LenkerInnen mit Führerschein C/C1 – ausgestellt ab dem 10. 9. 2009:
brauchen zusätzlich entweder eine abgeschlossene Lehrausbildung als BerufskraftfahrerIn mit verlängerter praktischer Fahrprüfung (Grundqualifikation) oder den Nachweis bestimmter, genau definierter Kenntnisse mittels Prüfung (Grundqualifikation – keine Verpflichtung zu einer besonderen Ausbildung) und zusätzlich in beiden Fällen den Zahlencode „95“ im Führerschein.

LenkerInnen mit Führerschein D/D1 – ausgestellt vor dem 10. 9. 2008:
müssen innerhalb von fünf Jahren genau definierte Weiterbildungen (ohne Prüfung, aber mit vollständiger Anwesenheitspflicht) absolvieren.

LenkerInnen mit Führerschein D/D1 – ausgestellt ab dem 10. 9. 2008:
brauchen zusätzlich entweder eine abgeschlossene Lehrausbildung als BerufskraftfahrerIn mit verlängerter praktischer Fahrprüfung (Grundqualifikation) oder den Nachweis bestimmter, genau definierter Kenntnisse mittels Prüfung (Grundqualifikation – keine Verpflichtung zu einer besonderen Ausbildung) und zusätzlich in beiden Fällen den Zahlencode „95“ im Führerschein.

In weiterer Folge müssen alle LenkerInnen die Weiterbildung jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen wiederholen, um die Gültigkeit der Eintragung des Zahlencodes „95“ um weitere fünf Jahre zu verlängern, da ansonsten eine berufliche Nutzung des Führerscheines im gewerblichen Güter-/Personenverkehr nicht möglich ist.
Weiterbildung wegen des Zahlencodes „95“ im Führerschein gibt die Möglichkeit, die für ihren Beruf grundlegenden Kenntnisse zu aktualisieren, wobei die besondere Betonung auf der Verkehrssicherheit und dem rationelleren Kraftstoffverbrauch liegt.

Diese Weiterbildung wird von einer zugelassenen Ausbildungsstätte (z.B. Fachausschuss Berufskraftfahrer) organisiert. Wechselt der/die KraftfahrerIn zu einem anderen Ausbildungsunternehmen, so ist die bereits erfolgte Weiterbildung anzurechnen. Die Weiterbildung dient dazu, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kenntnisbereiche zu vertiefen und alle 5 Jahre zu wiederholen.
Mit einer einmaligen Weiterbildung ist es also nicht getan. Bitte informieren Sie sich zwecks Weiterbildung unter:
www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at 
Hier finden Sie auch die Online-Anmeldung zu den Kursen!

Euer Robert Wurm

Infobox
Es ist gesetzlich nicht festgeschrieben, ob bestimmte Module der Weiterbildung in „Theorie“ oder in „Praxis“ zu erfolgen haben, beides ist zulässig!
Die Weiterbildung ist ein wiederkehrender Prozess zur Vertiefung und Wiederholung bestimmter Sachgebiete, eine Prüfung darüber gibt es nicht! Die Weiterbildung muss in Zeiträumen von jeweils maximal fünf Jahren wiederholt werden, da der Fahrerqualifizierungsnachweis maximal fünf Jahre gültig ist. Sofern Sie den Lenker-Beruf zu den Stichtagen nicht ausüben, ist der jeweilige Nachweis (Grundqualifikation/Weiterbildung) erst mit Wiederaufnahme dieser beruflichen Tätigkeit erforderlich. Lenker, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben oder bei einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen arbeiten, können die Weiterbildung in Österreich durchlaufen.
Durchführung der Weiterbildung nur durch ermächtigte Ausbildungsstätten, das sind z. B.: WIFI (www.wifi.at), Fahrschulen (www.fahrschulen.co.at), ÖAMTC (www.oeamtc.at), bfi (www.bfi.at), AK Wien, Fachausschuss Berufskraftfahrer usw.
Einen Überblick über ermächtigte Ausbildungsstätten finden Sie zum Teil auf den Seiten der einzelnen Landesregierungen.