Fahrerinfo

Thomas Heinschink: "Es gibt mich noch."

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Seit 2011 war es etwas still um meine Person geworden.

Beim alljährlichen BerufskraftfahrerInnen-Treffen wurde ich bereits gefragt, ob ich noch als Sekretär des Fachausschusses Berufskraftfahrer tätig bin.

Liebe KollegInnen, keine Sorge, ich bin noch euer Sekretär und werde es – hoffentlich – noch einige Jahre bleiben. Die Arbeit wurde von mir in gewohnter Weise mit Unterstützung unserer lieben Maria Pichler erledigt. Nur halt etwas im Hintergrund. Der Grund für diese Zurückhaltung hat einen einfachen Namen: Rettungsgasse.
Ich habe mich damals sehr weit aus dem Fenster gelehnt, um auf den Widerspruch der Forderung, den Pannenstreifen zu befahren, und dem – noch immer gültigen – Verbot, diesen zu befahren, hinzuweisen. Das ist nicht überall auf Gegenliebe gestoßen, und daher war es besser, etwas leiser zu treten.

Jetzt aber hat die ASFINAG eine neue Idee geboren, und zwar den Pannenstreifen bei zu starker Verkehrsdichte zum Befahren freizugeben. Geplanter Test auf den Routen der:

  • A4 Ostautobahn vom Knoten Prater bis zum Knoten Schwechat in Fahrtrichtung Nickelsdorf (rund acht Kilometer).
  • A1 Westautobahn von der Anschlussstelle Wallersee bis Salzburg-Nord in beiden Fahrtrichtungen (rund sieben Kilometer).
  • A12 Inntal-Autobahn, zwischen Innsbruck-West und Zirl-Ost, in beiden Fahrtrichtungen (rund neun Kilometer).

Dabei hat mich eine Bemerkung aufhorchen lassen: Für die Umsetzung ist nämlich auch eine Gesetzesänderung notwendig.
(Quelle: diePresse.com vom 10.08.2015)

Vielleicht könnte man bei dieser Gelegenheit in der § 46 Abs. 6 StVO folgenden Satz einfügen: Bei Bildung einer Rettungsgasse gilt § 46 Abs. 4 lit. d StVO nicht.
Das kann heimlich, still und leise geschehen, ich würde es nicht verraten.

Bis zur nächsten Ausgabe der FAHRERinfo – gute Fahrt!