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Was bringt die Rettungsgasse?

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Rechnungshofausschuss: Verkehrssicherheitsprojekte am Prüfstand

Seit mittlerweile drei Jahren gibt es die Rettungsgasse auf Österreichs Straßen. Nach wie vor sorgt diese für heiße Diskussionen. Der Rechnungshof hat im Zuge einer Prüfung diverse Mängel bei der Vorbereitung und Ausführung des Projekts „Rettungsgasse“ festgestellt.

Die Kritik bezog sich dabei vor allem auf die von der ASFINAG begleitete umfangreiche Informations- und Kommunikationskampagne und war zentrales Thema eines Berichts 
(III-121 d.B.), der in einer Sitzung des Rechnungshofausschusses erörtert wurde.

RH: Mängel bei Projektbegleitung durch die ASFINAG
Rund 4,62 Mio. Euro betrugen die Gesamtaufwendungen der Umsetzung des Systems Rettungsgasse. Der Rechnungshof beanstandete, dass der Aufgabenumfang der ASFINAG bei der Projektbegleitung anfänglich nicht klar definiert und abgegrenzt war. Das führte zu Zeitdruck und Mehrkosten während der Planungsphase. Aufgrund der umfassenden Kommunikations- und Produktionsmaßnahmen der Kampagne war zudem der Anteil der Agenturleistungen höher als bei vergleichbaren Verkehrssicherheitskampagnen des Verkehrsministeriums. Weder das Ressort noch die ASFINAG hatten bei Direktvergaben für einzelne Beratungsleistungen Vergleichsangebote eingeholt. Evaluation und Erfahrungsberichte schätzten die Funktion der Rettungsgasse positiv ein, konnten allerdings keine Zeitersparnis bei der Zufahrt zum Einsatzort nachweisen, obwohl dies einer der maßgeblichen Gründe für die Einführung gewesen war, heißt es letztlich kritisch im Resümee des Rechnungshofs.

Positive Rückmeldung
„Die Rettungsgasse funktioniert sehr gut“, waren in der Debatte die Abgeordneten der Regierungsparteien weitgehend einer Meinung. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Otten­schläger bemerkte vor allem auch die positiven Rückmeldungen der Einsatzorganisationen. Bedauerlich allerdings sei laut Ottenschläger und SPÖ-Mandatar ­Erwin Spindelberger das Fehlen einer einheitlichen europäischen Regelung.
Gerald Loacker (NEOS) allerdings appellierte an die ASFINAG, bei zukünftigen Kampagnen die Lehren aus den Beanstandungen des Rechnungshofs zu ziehen. FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger wiederum plädierte dafür, effizient gegen Rettungsgassensünder vorzugehen. Offen war für Grünen-Rechnungshofsprecherin Gabriela Moser nach wie vor die Frage der Zeitersparnis. Obwohl gerade dieser Punkt vom Ressort als entscheidendes Argument für die Einführung der Rettungsgasse angegeben wurde, fehle bis heute eine entsprechende Studie, kritisierte sie. Kaum positive Aspekte konnte Team-Stronach-Abgeordnete Martina Schenk erkennen, die die Rettungsgasse mit den Worten „chaotische Einführung, hohe Kosten, wenig erkennbarer Nutzen“ kommentierte.

Alois Schedl: Zeitersparnis von einer Minute pro Kilometer „rechnerisch plausibel“
Seitens der ASFINAG attestierte Alois Schedl der Rettungsgasse gutes Funktionieren und erwiderte auf die Kritik der Grünen, eine Zeitersparnis sei nicht messbar, da es ja keine Vergleichsmöglichkeiten gebe und Staus nicht wiederholbar seien. Eine Differenz von einer Minute pro Kilometer bezeichnete er aber als rechnerisch plausibel. Eine allgemeine Freigabe des Pannenstreifens, stellte Schedl klar, sei von der ASFINAG nie angedacht worden. Eine bloß temporäre Freigabe in Spitzenzeiten könnte jedoch unter Umständen Vorteile bringen. Diese Variante wolle die ASFINAG nun näher prüfen. Zu den Kritikpunkten des Rechnungshofs merkte Schedl an, dass die ASFINAG mittlerweile über eigene ExpertInnen für die Ausschreibung von Informationskampagnen verfüge.

Best-Practice-Modell
Lob für die Rettungsgasse spendete auch Verkehrsminister Alois Stöger. Das Projekt sei ein Best-Practice-Modell in Zentraleuropa und diene als Vorbild für Regelungen in anderen Staaten, so etwa in Deutschland, zeigte er sich erfreut.
Die ASFINAG habe schnell auf die Kritik reagiert, unterstrich Rechnungshofpräsident Josef Moser, untermauerte allerdings die Mahnung, nur in Ausnahmefällen auf externe Ressourcen zurückzugreifen. Das Anliegen Mosers ist weiterhin die Harmonisierung der Bestimmungen mit den Nachbarstaaten. Was das Vorgehen gegen Rettungsgassensünder betrifft, machte der Präsident überdies den Vorschlag, entsprechende Verstöße als Vormerkdelikte zu definieren.

Tipps für die Rettungsgasse:

  • Wer zur Seite fährt, um Platz zu schaffen, muss sein Fahrzeug unbedingt wieder parallel zur Fahrtrichtung anhalten – nicht schräg. Ein in die Rettungsgasse ragendes Heck oder gar ein Anhänger kann ein gefährliches Hindernis sein.
  • Darf oder muss man den Pannenstreifen beim Ausweichen nach rechts mitbenützen? Ja, darf man, sofern es notwendig ist, eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Prinzipiell sollte man aber versuchen, den Pannenstreifen so weit wie möglich frei zu halten.
  • Wie verhält man sich richtig, wenn sich eine Autobahn teilt, oder bei Autobahnabfahrten? An solchen Stellen ist darauf zu achten, dass ein Rettungsfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann. Oberstes Prinzip ist immer, das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern.
  • Was passiert, wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht? Nicht mitzumachen kann bis zu 726 Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.