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Thomas Heinschink: "Seltsame Sachen gibt es!"

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Altes Wissen ist gefragt!

Offensichtlich durch den Transport von Flüchtlingen, per Omnibus, durch Österreich angeheizt – Stichwort „Helden hinterm Lenkrad“ – steigt das Bedürfnis der Frächter, auch für den Gütertransport eine Ausnahme von der Lenk- bzw. Ruhezeitverordnung der EUVerordnung (EG-VO 165/2014) bzw. vom § 102 KfG zu erwirken (Quelle: diepresse.com vom 15.9.2015).

Sicher verständlich, da eine Lenkergruppe – die BuslenkerInnen – den Ansturm der armen Menschen nach Österreich und Deutschland, bewältigen muss, um eine humanitäre Katastrophe abzu­wenden, auch unter Einsatz der persön­lichen Sicherheit (Quelle: krone.at vom 7.11.2015).

Die andere Gruppe der LenkerInnen – die Lkw-LenkerInnen – ist durch anhaltende Grenzkontrollen derzeit nicht in der Lage, Liefertermine einzuhalten.
Es ist mir aber nicht verständlich, dass Grenzkontrollen nicht eingeplant werden können. Bis zum Beitritt Österreichs zum Schengener Abkommen waren diese Kontrollen völlig normal und niemand wollte eine Ausnahmeregelung von den Lenk- und Ruhezeitenvorschriften. Also ist das keine neue Situation, sondern nur ein Comeback des ehemaligen Grenzzustandes. Die „alten“ Disponenten sind halt wieder gefragt. Die konnten so disponieren, dass der Warenverkehr sichergestellt war und die LenkerInnen ihre Lenk- und Ruhezeiten einhalten konnten.
Eine Gleichsetzung der Situation der Lkw-LenkerInnen mit den BuslenkerInnen ist daher – eigentlich – nicht nötig.

Altes Wissen ist gefragt!