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Tatort Postbus: Strafrechtsnovelle ist ein Schritt in die richtige Richtung

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Postbus-Betriebsrat: „Keinerlei Toleranz gegenüber Gewalttätern gegen Lenkerinnen in öffentlichen Verkehrsmitteln“

Bereits im Jänner 2016 haben wir eine Verschärfung der Strafen bei Gewaltanwendungen gegen LenkerInnen von öffentlichen Verkehrsmitteln von der Regierung eingefordert.

Appell an Bundeskanzler Kern

Diese Botschaft ist nun endlich bei den Verantwortlichen in der Politik angekommen. Schon bei der Vorstellung am 11. Jänner 2017 des Plans A von Bundeskanzler Christian Kern wurde mehr Schutz für MitarbeiterInnen in öffentlichen Verkehrsunternehmen eingefordert.
Im zweiten Schritt gab es eine Pressekonferenz am 21. Jänner 2017 von Justizminister Wolfgang Brandstetter und von Verkehrsminister Jörg Leichtfried, bei der Folgendes vorgestellt wurde: Wer BuslenkerInnen, ZugbegleiterInnen, StraßenbahnfahrerInnen, Öffi-Personal, LokführerInnen, PolizistInnen, JustizwachebeamtInnen etc. tätlich angreift, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Dieser Strafrahmen wird mit Inkrafttreten der Novelle des Strafgesetzbuches (StGB) im September von sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht.
„Mit dieser Novelle wird ein deutliches Signal gegen Gewalt an Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln gesetzt“, sagt Robert Wurm, Zentralbetriebsratsvorsitzender der ÖBB-Postbus GmbH abschließend.

ÖGB