Fahrerinfo

Fahrverbotskalender

Rechtsinfo von Herbert Grundtner

Aus aktuellem Anlass will ich heute den neuen Fahrverbotskalender präsentieren. Alle Jahre wieder bringt diese Verordnung des BMVIT eine Ausdehnung des bestehenden gesetzlichen Wochenendfahrverbotes, beginnend mit Ostern.

Zur Erinnerung: Das Wochenendfahrverbot gilt von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr und an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr (§ 42 StVO).

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2012), BGBl. 2012/II/112

Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2011, wird verordnet:

§ 1. Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

  1. am 6. April 2012 von 16 bis 22 Uhr, am 7. April 2012 von 10 bis 15 Uhr, am 25. April 2012 von 10 bis 22 Uhr, am 2. Juni 2012 von 9 bis 15 Uhr, am 27. Juli 2012 von 16 bis 23 Uhr, am 3. August 2012 von 18 bis 24 Uhr, am 10. August 2012 von 16 bis 23 Uhr und am 22. Dezember 2012 von 10 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
  2. an allen Samstagen vom 7. Juli 2012 bis einschließlich 28. Juli 2012 sowie vom 11. August 2012 bis einschließlich 1. September 2012  in der Zeit von 9 bis 15 Uhr sowie am 4. August 2012 von 0 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 6. April 2012 und 3. Oktober 2012 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13
  3. an allen Samstagen vom 7. Juli 2012 bis einschließlich 1. September 2012 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
    b) Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4, 500;
    c) Seefelder Straße B 177 im gesamten
    Bereich;
    d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
    e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;  
  4. an allen Samstagen vom 30. Juni 2012 bis einschließlich 1. September 2012 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien-Umgebung verboten.