Fahrerinfo

Alkoholtestgerät

Frankreich

Alle Fahrzeuge, die in Frankreich ab dem 1. Juli 2012 unterwegs sind (auch diejenigen, die im Ausland zugelassen sind), müssen mit einem Alkoholtestgerät ausgerüstet sein. Diese Geräte sind ab sofort in Supermärkten käuflich erwerbbar. Fast ein Drittel der Unfälle in Frankreich wird mit Alkohol in Verbindung gebracht. Deshalb hat sich die französische Regierung zu dieser Maßnahme entschlossen. Fahrzeuglenker, die bei Kontrollen keinen Alkoholtester vorweisen können, müssen ab dem 1. November 2012 elf Euro Verwarnungsgeld zahlen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die allgemeine Promillegrenze in Frankreich bei 0,5 liegt.