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Erste Studie zum FahrerInnenqualifizierungsnachweis

Wie in der FAHRER info schon mehrfach berichtet, gibt es für BerufslenkerInnen verpflichtende Vorschriften bezüglich einer Grundqualifikation und der wiederkehrenden Weiterbildung.

Doch wie viele LenkerInnen haben die sogenannte neue Fahrerqualifikation bereits erworben, was wissen sie über diese neuen Regelungen und wer soll aus ihrer Sicht die Ausbildungskosten tragen?
AK Wien und ÖGB wollten es genauer wissen und befragten von Februar bis Juli 2011 insgesamt 801 BerufslenkerInnen über ihre Erfahrungen mit der Aus- und Weiterbildung. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

Vorab

Für LenkerInnen der Klassen D oder D+E (Bus), die ihre Führerscheinprüfung nach dem 9. September 2008 abgelegt haben, ist eine Grundqualifikationsprüfung ­vorgeschrieben, für die LenkerInnen der Klassen C1, C oder C+E (Lkw und Sattelzugfahrzeuge) gilt dies ein Jahr später, also nach dem 9. September 2009. Alle LenkerInnen, die bis zu den genannten Terminen die jeweilige Lenkberechtigung bereits besessen haben, müssen eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren absolvieren, d. h. sie brauchen spätestens bis zum 10. September 2013 bzw. 2014 erstmals einen Nachweis über die erledigte Weiterbildung. Diese kann in fünf Einheiten (Module) à sieben Stunden aufgeteilt werden; besitzt man Bus- und Lkw-Führerschein, sind zusätzlich sieben Stunden (insgesamt 42) erforderlich.

Einzelne Befragungsergebnisse

GRUNDQUALIFIKATION:   
Da die Regelungen über die zusätzliche Qualifikation noch relativ neu sind, war auch die Stichprobe der LenkerInnen, die eine Grundqualifikationsprüfung brauchen, mit 32 sehr klein. Allerdings bestätigen die Ergebnisse die Erfahrungen der geringen Anzahl an LenkerInnen, die diese Prüfungen in den Bundesländern absolvieren.

So gab es 2010 in Niederösterreich insgesamt 2.305 Lkw-Führerscheinprüfungen, zu den Grundqualifikationsprüfungen traten aber nur 125 Personen an, d. h. nur diese fünf Prozent erwarben die Berechtigung, Lkw im gewerblichen Güterverkehr oder im Werkverkehr zu lenken. Zusätzlich fiel auf, dass von den LenkerInnen, die ihren Führerschein zwar nach den oben angeführten Stichtagen gemacht haben, rund 70 Prozent keine Grundqualifikationsprüfung abgelegt haben. Daraus ist zu schließen, dass bereits zahllose LenkerInnen ohne Grundqualifikation auf den Straßen unterwegs sind. Diesem gesetzeswidrigen Zustand wird auch dadurch Vorschub geleistet, dass aktuell ausschließlich die LenkerInnen selbst mit Strafen zu rechnen haben. Für Unternehmen, die nicht ausgebildete LenkerInnen einsetzen, gibt es derzeit keinerlei Sanktionen.

Weiterbildung
459 LenkerInnen, die einen C-Schein besitzen, haben die Führerscheinprüfung vor dem 10. September 2009 abgelegt. Für diese Lkw-LenkerInnen ist die Weiterbildung bis spätestens 10. September 2014 zu absolvieren. Zum Erhebungszeitraum (Februar bis Juli 2011) gaben nur 23 Prozent der Betroffenen an, zumindest einzelne Module gemacht zu haben, nur zwölf Prozent haben drei Jahre vor Ablauf der Frist bereits die gesamte Weiterbildung absolviert. Daraus ist abzuleiten, dass 88 Prozent der LenkerInnen die Weiterbildung erst abschließen müssen und 65 Prozent bislang noch nichts hinsichtlich ihrer Weiterbildung unternommen haben. Bei den Bus-LenkerInnen, die den D-Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben und bis 10. September 2013 die Weiterbildung abgeschlossen haben müssen, ergibt sich ein geringfügig anderes Bild: Fünf Prozent haben die komplette Weiterbildung erledigt, mehr als die Hälfte der LenkerInnen (rund 51 Prozent) gibt an, bislang einzelne Module abgelegt zu haben. Bei der Frage danach, wo sie die notwendige Weiterbildung zu absolvieren beabsichtigen, fällt auf, dass knapp mehr als die Hälfte der LenkerInnen diese Entscheidung ihrem Arbeitgeber überlässt.

Allerdings spricht sich mit rund 74 Prozent der Befragten die überwiegende Mehrheit der LenkerInnen dafür aus, dass die Kosten der Weiterbildung durch den Arbeitgeber zu tragen sind.

Wissen über die Regelungen
Die LenkerInnen geben an, nur mittelmäßig über die neuen Bestimmungen Bescheid zu wissen. So ist z. B. rund einem Fünftel der BerufsfahrerInnen nicht bekannt, dass der Qualifizierungsnachweis fünf Jahre gültig ist, 30 Prozent können nicht sagen, wie viele Stunden an Weiterbildung sie absolvieren müssen. Und das ohne große Unterschiede nach Transportart, Altersgruppe oder Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. Hinsichtlich der Informationsquellen konnte im Rahmen der Befragung festgestellt werden, dass es nicht so wichtig ist, wer informiert (Arbeitgeber, Gewerkschaft, Arbeiterkammer, Betriebsräte oder Zeitschriften und Internet). Es kommt vielmehr darauf an, dass die LenkerInnen über möglichst viele verschiedene Quellen mit Information versorgt werden. Je mehr unterschiedliche Informationsquellen von ihnen genannt werden, umso größer ist ihr subjektiver und objektiver Wissensstand über Aus- und Weiterbildung.

Abschließend ist festzustellen, dass die Verantwortung für die Absolvierung der Weiterbildung sicher nicht ­alleine bei den LenkerInnen liegt. Eine Branche, die über fehlenden Nachwuchs klagt, sollte gerade in Bezug auf die verpflichtende Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen proaktiv handeln und besonders energisch tätig werden.