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Ausdehnung der Maut auf vier- und mehrstreifige Bundesstraßen per 1. August 2012

Deutschland

Ab dem 1. August 2012 wird die Mautpflicht für schwere Lkw auf rund 1.000 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt, die autobahnähnlich ausgebaut und an eine Bundesautobahn angebunden sind.
Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz bereits am 19. Juli 2011 geschaffen.

Eine Übersicht der betroffenen Bundesstraßen ist im elektronischen Bundesanzeiger und online unter www.mauttabelle.de ver­öffentlicht. Hier steht Ihnen zusätzlich eine Karte zur ­Verfügung.