Fahrerinfo

Ausblick 2013

Rechtsinfo von Herbert Grundtner

Der alljährliche Ausblick auf die Neuerungen des nächsten Jahres soll eine Übersicht geben.

1. FÜHRERSCHEINGESETZ

Mit 19. Jänner 2013 übernimmt Österreich die neueste Führerscheinrichtlinie der EU, die das Führerscheinrecht in vielen Punkten neu regelt.

Lenkberechtigung der Klasse A:

Diese hat nunmehr vier Unterteilungen:

AM:
Der Mopedausweis wird zum Führerschein. Inhaltlich bleibt alles beim Alten. Der Mopedausweis wird nicht mehr ausgestellt. An seine Stelle tritt der Führerschein der Klasse AM. Mindestalter: 15 Jahre.
Jeder Führerscheinbesitzer erhält bei Neuausstellung ab 19. Jänner 2013 den AM dazu. Vorteil: Der Mopedausweis galt nur in Österreich, der Führerschein der Klasse AM gilt auch im Ausland.

A1:
Führerschein für Motorräder bis 125 ccm und höchstens 11 kW, Verhältnis Leistung/Eigengewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg. Der B 111 bleibt bestehen. Der B111 gilt nur in Österreich (Italien und Luxemburg), der A1 überall im Ausland. Mindestalter: 16 Jahre.

A2:
Jetzige Vorstufe A, aber mit einer Motorleistung bis 35 kW. Mindestalter: 18 Jahre.

A:
Der direkte Einstieg in die Klasse A ist erst ab 24 möglich!

Lenkberechtigung der Klasse BE:

Zugfahrzeug und Anhänger dürfen auch beim leichten Anhänger miteinander 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht (HG) nicht überschreiten. Beim schweren Anhänger dürfen die beiden HG nunmehr 4.250 kg aufweisen. Voraussetzung hiefür: sieben Stunden theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule.

Für Lenkberechtigungen (LB), die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurden, bleibt die Grenze von 4.250 kg HG für beide Fahrzeuge beim Ziehen von leichten Anhängern aufrecht!

C1E:
Hier kommt es zu wesentlichen Änderungen:

Für Lenkberechtigungen, die bis 19. Jänner 2013 erteilt wurden, gilt nach wie vor, dass es für eine Fahrzeugkombination – 3,5 t HG Zugfahrzeug und schwerer Anhänger – kein Gewichtslimit gibt. Der Anhänger darf so schwer sein, wie dies aufgrund der Beschaffenheit des Zugfahrzeuges technisch möglich ist. Für ab 19. Jänner 2013 neu erteilte LB ist eine Lenkberechtigung der Klasse C1E erforderlich, wenn der Anhänger eines 3,5 t HG Zugfahrzeuges mehr als 3,5 t HG hat!

D:
Mindestalter: nunmehr 24 und nicht mehr 21 Jahre.

D1 und D1E:
Diese beiden Klassen werden neu eingeführt. Der D1 ist auf Omnibusse bis 16 Plätze außer dem Lenker und auf eine Gesamtlänge von acht Metern beschränkt.

Generelle Befristung auch der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE:

Ab 19. Jänner 2013 werden diese Klassen nur mehr auf 15 Jahre ausgestellt, egal ob die Klassen neu erworben wurden oder ob man sich einen Duplikatführerschein besorgt. Alle 15 Jahre muss dann ein neuer Führerschein mit neuestem Lichtbild ausgestellt werden. Ein Besuch beim Amtsarzt ist nicht erforderlich.

19. Jänner 2033:
Mit diesem Datum werden alle in Österreich vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheinformulare ungültig.
Es sind dies der graue Führerschein, der Führerschein mit dem internationalen Unterscheidungszeichen A, der erste EU-FS und der EU-Scheckkartenführerschein, der bis 18. Jänner 2013 ausgestellt wurde.

Nur mehr die nationale Klasse F hat dann nach wie vor keine Befristung!

Gültigkeitsdauer der Klasse C1:

Diese gilt nicht mehr zehn Jahre und ab 60 fünf Jahre, sondern genauso wie die Klasse C fünf bzw. zwei Jahre.

Berechnung der Fristen bei der Verlängerung:
Das Gesetz stellt nun klar, dass die fünf Jahre bei der Verlängerung von C, C1 und D ab dem Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung, nicht ab dem Datum der amtsärztlichen Untersuchung zu berechnen sind!

FahrprüferInnen:
Für diese werden besonders strenge Vorschriften eingeführt:
Prüfung der FahrprüferInnen, neue Fahrprüferprüfer, Evaluierungen, Audits etc.

2. GEFAHRGUTRECHT

ADR-Novelle 2013:
Neue Begriffsbestimmungen: Netto-Explosivstoffmasse, Bergungsdruckgefäß, LPG.

Befüller:
Dieser hat nunmehr sicherzustellen, dass nach dem Befüllen des Tanks alle Verschlüsse in geschlossener Stellung sind und keine Undichtheit auftritt.
Er ist nunmehr auch verantwortlich, dass die vor­geschriebenen Kennzeichen für erwärmte und umweltgefährdende Stoffe angebracht sind.

Großverpackungen:
Diese bekommen dieselben Kennzeichnungen wie die IBC.

Meldung von Unfällen und Zwischenfällen an die ­Behörde:
Spätestens ein Monat nach dem Ereignis.

Begrenzte Mengen:
Auch diese fallen unter das Tunnelfahrverbot, wenn mehr als acht Tonnen begrenzte Menge auf einer Beförderungseinheit mit über zwölf Tonnen HG geladen sind.

Chemikalien unter Druck:
Neue Kategorie bei der Klasse 2.

Klassifizierungscodes:
Einige Änderungen und Neueinfügungen.

Klasse 1.4 S:
Kann als begrenzte Menge befördert werden!

Neue Kleinstmengenregelung:
De minimis. Komplett vom ADR ausgenommen!
Es gibt dann also:
- freigestellte Mengen,
- freigestellte Mengen in Verpackungen,
- begrenzte Mengen und
- De-minimis-Mengen!

Kennzeichnung von Anhängern:
Nunmehr ist es erlaubt, beim Abstellen von Anhängern die am Anhänger angebrachte Warntafel offen zu lassen! Ausnahme von der vorgeschriebenen Beförderungseinheiten-Kennzeichnung.

Beförderungspapier:
Wahlweise Eintragung umweltgefährdend oder Meeresschadstoff/umweltgefährdend.

Sondervorschriften für Versandstücke, Container/Fahrzeuge mit Stoffen, die für Kühl- oder Konditionierungszwecke Stoffe verwenden, die eine Erstickungsgefahr darstellen. Neues Warnschild.

Zeichenhöhe für die Kennzeichnung mit UN +UNNr. auf Versandstücken:
Mindestens 12 mm ab 30 l bzw. 30 kg Versandstücken.
5 l bzw. 5 kg bis 30 l bzw. 30 kg Versandstücke: mindestens 6 mm. Versandstücke unter 5 l bzw. 5 kg: angemessene Größe.

Tankbeförderungen:
Die Lüftungsöffnungen heißen nunmehr Über- und Unterdruckbelüftungsöffnungen, die Flammendurchschlagssicherungen geeignete Einrichtungen zur Verhinderung der Flammenausbreitung.

Feuerlöscher:
Einfügung einer Übersichtstabelle im ADR.

Lenkerausbildung Gefahrgut­lenkerausweis:
Ab 1. Jänner 2013 werden nur mehr Scheckkartenausweise mit Lichtbild ausgestellt. Es ist beabsichtigt, dass dies bundeseinheitlich durch das Verteidigungsministerium er­folgen wird.

Da die gesetzlichen Änderungen noch nicht gemacht wurden, ist zu befürchten, dass in den ersten Monaten des Jahres 2013 keine Ausweise in Österreich ausgestellt werden können. Es ist daher anzuraten, noch 2012 seinen Ausweis zu verlängern, wenn dieser im ersten Halbjahr 2013 abläuft.

Gleichzeitig wird die Prüfung deutlich erschwert. Die Stundenanzahl für die Verlängerung wurde bereits im September 2012 angehoben.

10. September 2013:
Es ist so weit. Fünf Jahre sind schnell um. Ab 11. November 2013 darf man in der gesamten EU einen Omnibus gewerblich nur mehr lenken, wenn der Code 95 eingetragen ist. Wir sind gespannt!