Fahrerinfo

Kollektivverträge 2013

Aktuelles

Sowohl für das Güterbeförderungsgewerbe als auch für die LenkerInnen der privaten Autobusunternehmen wurden neue Kollektivverträge abgeschlossen.

KV 2013 für das Güterbeförderungsgewerbe
Die KV-Stundenlöhne, Zulagen und die Lehrlingsentschädigung steigen um 3,5 Prozent ab dem 1. Jänner 2013. Die gesamte Einsatzzeit, mit Ausnahme einer einstündigen Essenspause, wird wie Arbeitszeit bezahlt. Arbeitszeit ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, und während der er seine Funktion oder Tätigkeit ausübt, d. h. die Zeit sämtlicher Tätigkeiten im Straßenverkehr. Diese Tätigkeiten umfassen insbesondere Folgendes:

  • Fahren,
  • Be- und Entladen,
  • Reinigung und technische Wartung,
  • alle anderen Arbeiten, die dazu dienen, die Sicherheit des Fahrzeugs und der Ladung zu gewährleisten,
  • die Zeiten der Arbeitsbereitschaft.

Die Bezahlung des Besuches der Weiterbildungskurse (C 95) als Arbeitszeit soll im Jahr 2014 verhandelt werden.

Lohnerhöhung von drei Prozent für BuslenkerInnen
Stundenlöhne: Die Stundenlöhne werden in allen Kategorien um 30 Cent (drei Prozent) angehoben.
 

Zulagen: Die Zulagen werden ebenfalls um drei Prozent angehoben.Spesenvergütungen

Inlandsfahrten

  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 1,76 angehoben.
  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Linienverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 1,38 angehoben.

Auslandsfahrten

  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Gelegenheitsverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 2,72 (neues Taggeld somit € 32,64) angehoben.
  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Linienverkehr wird auf € 1,69 (Taggeld somit € 20,28) angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr beträgt € 4,05.

Vor- und Abschlussarbeiten im Kraftfahrlinienverkehr: Mit 1. Jänner 2013 wird der Zeitaufwand im Kraftfahrlinienverkehr durch eine Zeitpauschale in der Höhe von 25 Minuten abgegolten, wenn kein „fliegender Fahrerwechsel“ vorliegt. Der Zeitaufwand ist einmalig pro Tagesarbeitszeit vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
 
Vor-und Abschlussarbeiten sind Bestandteil der Arbeitszeit. Die konkrete Aufteilung dieser Zeitpauschale auf Vor- bzw. Abschlussarbeiten erfolgt durch innerbetriebliche Regelung, wobei jedoch der überwiegende Anteil auf Vorarbeiten zu entfallen hat. In den Fällen mit „fliegendem Fahrerwechsel“ am Beginn oder am Ende einer Einsatzzeit ist ein eventuell erforderlicher Zeitaufwand innerbetrieblich zu regeln. Zudem ist innerbetrieblich zu regeln, wann ein „fliegender Fahrerwechsel“ vorliegt.
 

In der Zeitpauschale von 25 Minuten sind folgende Tätigkeiten enthalten:

  • Überprüfung des Fahrzeuges gemäß § 102 Absatz 1 KFG sowie sonstiger gesetzlicher Vorschriften zur Inbetriebnahme und zum Abstellen des Fahrzeuges,
  • Bedienung des digitalen oder analogen Kontrollgeräts,
  • Ordnungsgemäße In- und Außerbetriebnahme des Fahrscheindruckers bzw. Bordrechners,
  • Fahrscheingebarung,
  • Bedienung der Fahrzielanzeige,
  • Kontrollgang durch das Fahrzeug nach Abstellen gem. KFG,
  • Durchführung einer Grobreinigung des Busses, die ausschließlich als Trockenreinigung zur Entfernung fester Stoffe durchgeführt wird oder – im Falle einer Reinigung durch Dritte – Betankung des Fahrzeuges.