Neue Richtlinien für intelligente Fahrtenschreiber
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Neue Fahrzeuge sollen innerhalb von drei Jahren mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet werden, sobald die Kommission die technischen Anforderungen festgelegt hat. Fünfzehn Jahre später müssen die neuen Fahrtenschreiber dann in allen gewerblich genutzten Fahrzeugen montiert oder nachgerüstet sein.
„Intelligente“ Fahrtenschreiber ermöglichen Fernkontrolle
Die „intelligenten“ Fahrtenschreiber können Geschwindigkeiten und Entfernungen sowie den Beginn und das Ende einer Transportfahrt automatisch aufzeichnen. Zudem ermöglichen sie die Fernkontrolle über eine drahtlose Datenübertragung an die Behörden zur leichteren Erkennung von Missbrauch oder Manipulation. Sanktionen können nicht allein auf der Grundlage der Fernkontrollen auferlegt werden. Das neue System wird jedoch dazu beitragen, Straßenkontrollen zu reduzieren und gezielt zu kontrollieren. Die neuen Tachografen können von den Kontrollbehörden aus der Entfernung ausgelesen werden, ohne die Fahrzeuge anhalten zu müssen.
Handwerker sind von der Regelung ausgenommen
Lastkraftwagen von weniger als 7,5 Tonnen sollen dann von der Regelung befreit werden, wenn sie Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die vom Fahrer im Verlauf seiner Arbeit genutzt und in einem Umkreis von 100 Kilometern von der Zentrale des Unternehmens verwendet werden, sofern das Führen des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.