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Mineralölsteuer-Rückerstattung vereinfacht

Spanien

Im November 2011 vereinfachte die spanische Regierung endlich das Prozedere für die Mineralölsteuer-Rückerstattung für ausländische Unternehmen. Nachdem es bis dato Pflicht war, als ausländisches Transportunternehmen eine spanische Steuernummer und einen Fiskalvertreter zu haben, um die Rückerstattung eines Teils der Steuer beantragen zu können, wurde diese Maßnahme von vielen Firmen nicht genutzt. Der Aufwand und vor allem auch die Kosten rechneten sich nicht.
Seit Ende des vergangenen Jahres ist dies nun anders. Ab sofort kann die Rückerstattung an ausländische Transportunternehmen mittels eines schriftlichen Antrags erfolgen. Die Eintragung in das spezielle Mineralölsteuer-Register und der Besitz einer extra für die Zahlungen an den Tankstellen gültigen Scheckkarte ist zwar weiterhin erforderlich, aber auch hier kann die Aufnahme in das Register schriftlich beantragt werden.
2012 wird pro 1.000 gefahrene Kilometer ein Euro zurückerstattet. Die Rückerstattung kann für maximal 50.000 gefahrene Kilometer pro Fahrzeug und Jahr beantragt
werden.