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Neues Kreislaufwirtschafts­gesetz (KrWG)

Deutschland

In Deutschland ist mit 1. Juni 2012 ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Die vorgesehenen Änderungen treffen auch österreichische Transporteure, die grenzüberschreitend tätig werden.
Seit 1. Juni 2012 gilt, dass zwei „Erlaubnisformen“ für Abfalltransporte bestehen:


Die Beförderungserlaubnis für die Beförderung gefährlicher Abfälle sowie
das Anzeigeverfahren für alle nichtgefährlichen Abfälle.
Nunmehr ist für Transporte sämtlicher Abfälle die Kennzeichnung mit A-Schildern erforderlich. Die A-Schilder müssen vor Antritt der Fahrt vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden.