Verschiebung der gebührenpflichtigen Verwarnung bei fehlendem Alkoholtestgerät
Ländernews
Bekanntlich muss in Frankreich seit dem 1. Juli 2012 jeder Führer eines Kraftfahrzeugs ein Alkoholtestgerät an Bord seines Fahrzeugs mit sich führen. Die gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von elf Euro bei Nichtmitführen eines solchen Testgeräts sollte ab 1. November 2012 eingehoben werden.
Angesichts der in einigen Regionen Frankreichs festgestellten Beschaffungsprobleme, aber auch der im Ausland recht problematischen Bestellung solcher Geräte, wurde eine Verschiebung dieses Datums angeordnet. Die Verpflichtung zum Mitführen eines entsprechenden Alkoholtestgeräts und damit auch die Ahndung bei Nichtvorlage eines solchen tritt gemäß einer Pressemitteilung des französischen Innenministeriums erst am Freitag, den 1. März 2013, in Kraft.
Ziel dieser Verschiebung ist es, allen FahrerInnen die Möglichkeit zu geben, sich zu vernünftigen Bedingungen und zu einem angemessenen Preis mit den Testgeräten auszustatten.