Fahrerinfo

Andere Länder, andere Verkehrsstrafen

Coverstory

Die Urlaubssaison ist in vollem Gange. Viele Leute reisen mit ihren Pkw ins Ausland um ihre wohlverdienten Ferien zu genießen. Damit die Urlaubsstimmung nicht getrübt wird, sollte man sich ausführlich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren.

Unsere Urlaubszeit haben wir uns verdient. Nach viel Arbeit und Stress wollen wir unsere Ferien einfach nur genießen und abschalten. Aber um diese Freude und schöne Zeit nicht zu zerstören, ist es vor allem für Pkw-UrlauberInnen wichtig, sich über die Gesetze auf der Urlaubsroute zu informieren. Denn die Gesetze und die Strafen für Verstöße können sich deutlich von denen in Österreich unterscheiden.

Harte Strafen für Alkohol am Steuer

Streng bestraft wird generell das Fahren unter Alkoholeinfluss. Als Paradebeispiel gilt Italien: Wird beim Fahrer ein Blutalkohol von 1,5 Promille gemessen, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und sogar enteignet werden. In Schweden muss man bei 1,0 Promille mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat rechnen, während im sonnigen Spanien ab 1,2 Promille drei Monate Gefängnis drohen.

Freisprecheinrichtung nicht vergessen

Das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist inzwischen in ganz Europa verboten. Auch die Schweden, die das Verbot erst kürzlich eingeführt haben, verlangen bei diesem Vergehen 170 Euro. Mindestens 160 Euro werden fällig, wenn man in Italien ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert.

Skandinavien: Führend in Sachen Strafen

Aber nicht nur bei Alkohol- oder Handy-Delikten leidet das Geldbörserl. Die skandinavischen Länder führen bei der Höhe der Strafe eindeutig die Tabelle an. Wer in Norwegen zu fest aufs Pedal tritt und die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhält, muss satte 430 Euro hinblättern. Fährt man bei rot über die Ampel oder verstößt gegen das Überholverbot, können bis zu 630 Euro fällig werden. In Finnland wird das Strafausmaß abhängig vom Einkommen geahndet. Je höher das Einkommen, desto höher die Strafe.

Schweiz: Unsere „strengen“ Nachbarn

Prinzipiell werden in der Schweiz sehr hohe Geldstrafen verhängt. Auch hier drohen bei zu hoher Geschwindigkeit die Enteignung des Fahrzeugs und eine Freiheitsstrafe. Mindestens ein Jahr hinter „schweizer“ Gardinen und die Einziehung sowie Verwertung des Fahrzeuges haben SchnellfahrerInnen zu erwarten.

Blicken wir zu unseren südlichen Nachbarn, den Italienern. Facettenreich wie das Land selbst sind auch die Geldstrafen für VerkehrssünderInnen. Die Strafen variieren je nach Tageszeit. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung zwischen 22 und 7 Uhr wird um ein Drittel mehr verlangt als tagsüber. Das ist nun wirklich kein Freibrief, um unter Tags durch das Land zu rasen, denn wenn man 20 km/h zu schnell fährt, drohen bereits mindestens 170 Euro.
Sehen wir uns eines der beliebtesten Reiseziele der Österreicher an: Spanien. Hier muss man als FalschparkerIn tief in die Tasche greifen. Bis zu 200 Euro kostet dieses Vergehen. Auf das Angurten sollte auch nicht vergessen werden, der Strafrahmen für das Fahren ohne Gurt beginnt bei läppischen 200 Euro.

Strafzettel aus dem Ausland nicht ignorieren

Seit 2010 können nicht bezahlte Strafen aus dem EU-Ausland in Österreich zwangsweise einge-trieben werden. Somit sollte man diese Strafzettel auf gar keinen Fall ignorieren. Außerdem ist auch bei einer erneuten Einreise in das Urlaubsland die Einforderung der nicht beglichenen Strafe möglich. Der beste Rat ist an dieser Stelle, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen und ruhig sowie entspannt in den wohlverdienten Urlaub zu fahren. Dann klappt’s auch mit der Erholung.