Wer eine Lenkberechtigung der Klassen C/C1 hat und weiterhin - ob als Hauptberuf oder auch nur fallweise - Lkw lenken will, braucht zusätzlich zum Führerschein und zusätzlich zum Befähigungsnachweis in besonderen Fällen, wie etwa zur Betätigung eines Ladekranes ("Kranschein") oder für Gefahrguttransporte (Gefahrgut-Lenkerausweis), auch noch den Nachweis einer BerufskraftfahrerInnen-Aus- und Weiterbildung. Das ist mittlerweile nichts Neues, nur vergessen viele, dass eine einmalige Weiterbildung nicht genügt.
Die derzeitige "azurblaue" Vignette gilt noch bis 31. Jänner 2016. Spätestens ab 1. Februar 2016 muss dann eine mandarinfarbene Vignette die Scheibe zieren. Gültig ist die Vignette aber nur, wenn sie auf der Windschutzscheibe klebt.
Erstmals konnten die Kunden der ASFINAG via Online-Voting die Farbe der Vignette selbst bestimmen. Etwa 100.000 haben ihre Stimme abgegeben und sich für die Farbe Türkis im Jahr 2017 entschieden.