Arbeiterkammer-Wahl 2014
Coverstory
Starke Interessenvertretung am Arbeitsmarkt
Als gesetzliche Interessenvertretung setzt sich die „Kammer für Arbeiter und Angestellte“ für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt ein. Daneben vertritt die Arbeiterkammer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Vielzahl von Themen, darunter Arbeits- und Sozialrecht sowie KonsumentInnenschutz. 2012 wurden österreichweit mehr als zwei Millionen Beratungen durchgeführt. Über 200 Millionen Euro hat die AK im vorigen Jahr für ihre Mitglieder vor Gericht mit Erfolg durchgesetzt.
AK-Wahlbüros
In jedem Bundesland wird die AK-Wahl von einem Wahlbüro organisiert. Die Aufgaben des Wahlbüros sind im AK-Gesetz und der AK-Wahlordnung geregelt. Das Wahlbüro kümmert sich um einen reibungslosen Ablauf der AK-Wahl.
Wer wird gewählt?
Bei der AK-Wahl werden in ganz Österreich insgesamt 840 Mandate an Kammerrätinnen und Kammerräte vergeben. Die Kammerrätinnen und -räte bestimmen die Interessenpolitik der AK und wählen in ihren Vollversammlungen in jedem Bundesland einen AK-Präsidenten bzw. eine AK-Präsidentin.
Das Ergebnis der AK-Wahl in den Bundesländern bestimmt auch die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer, wo der/die bundesweite AK-PräsidentIn gewählt wird. Auch die Entsendung von VertreterInnen in die Gremien der Sozialversicherungsträger, wie zum Beispiel der Gebietskrankenkassen (GKK), der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) oder der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), wird durch das Wahlergebnis bestimmt.
Wahlberechtigte
Für die Wahlberechtigung zur AK-Wahl ist der Stichtag im jeweiligen Bundesland wichtig. Wer am Stichtag umlagepflichtiges AK-Mitglied ist, ist automatisch wahlberechtigt. Dazu gehören Angestellte, ArbeiterInnen und auch freie DienstnehmerInnen.
Nicht automatisch Wahlberechtigte können sich per Antrag rechtzeitig in die Wählerliste eintragen lassen („sich veranlagen“). Dazu gehören folgende nichtumlagepflichtigen AK-Mitglieder:
- Arbeitslose
- Geringfügig Beschäftigte
- Karenzierte
- Präsenz- und Zivildiener
- Lehrlinge
Wie wird gewählt?
In vielen Betrieben in ganz Österreich werden Betriebswahlsprengel eingerichtet, damit die ArbeitnehmerInnen direkt im Betrieb an der AK-Wahl teilnehmen können. Je nach Betriebsstruktur sind mehrere Wahlzeiten und unterschiedliche Wahllokale für einen Betriebswahlsprengel möglich. Die Wahl im Betriebswahlsprengel kann an einem oder mehreren Tagen innerhalb des Wahlzeitraums im jeweiligen Bundesland stattfinden. Über den genauen Ort und Zeitpunkt der Wahl werden die ArbeitnehmerInnen von Wahlbüro und Betrieb informiert.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Betrieb wählen können, weil kein Betriebswahlsprengel eingerichtet ist, bekommen automatisch eine Wahlkarte zugesandt. Nicht automatisch Wahlberechtigte können sich zuvor rechtzeitig in der Wählerliste eintragen lassen.
Mit der Wahlkarte können die ArbeitnehmerInnen einfach und bequem wählen: Entweder per Briefwahl oder in einem der öffentlichen Wahllokale.
Wer einem Betriebswahlsprengel zugeordnet ist, aber zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb nicht anwesend sein wird, kann ebenfalls – rechtzeitig – eine Wahlkarte beantragen.
Das Wahlbüro informiert die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend über Wahlberechtigung, Wählerliste und Wahlkarte.
Wahltermine und Stichtage
Die AK-Wahl findet österreichweit zu verschieden Terminen statt. Anbei eine chronologische Übersicht über Wahlzeitraum und den jeweiligen Stichtag, der für die Wahlberechtigung maßgeblich ist.
Bundesland | Wahltermine | Stichtage |
Vorarlberg | 27.01.–06.02.2014 | 04.11.2013 |
Salzburg | 27.01.–07.02.2014 | 07.10.2013 |
Tirol | 27.01.–07.02.2014 | 07.10.2013 |
Kärnten | 03.03.–12.03.2014 | 25.11.2013 |
Wien | 11.03.–24.03.2014 | 20.11.2013 |
Oberösterreich | 18.03.–31.03.2014 | 25.11.2013 |
Steiermark | 27.03.–09.04.2014 | 20.12.2013 |
Burgenland | 31.03.–09.04.2014 | 09.12.2013 |
Niederösterreich | 06.05.–19.05.2014 | 21.01.2014 |
Rudi Kaske, AK-Präsident: „Die ArbeitnehmerInnen brauchen eine starke AK. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele ihre Stimme bei der AK-Wahl abgeben. Die Arbeiterkammer ist nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Wer seine Stimme bei der AK-Wahl abgibt, entscheidet mit, in welche Richtung die AK geht und was sie in den kommenden Jahren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tun soll.“
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien)
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Beratungszentren:
AK Beratungszentrum Ost, Wagramer Straße 147, Stiege 3, Top 1, 1220 Wien
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AK Beratungszentrum West, Thaliastraße 125 A/Stg. 1/Tür 1, 1160 Wien
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