Verpflichtende Weiterbildung
für Bus- und LKW-Lenker seit September 2008 bzw. 2009
Der Fachausschuss berichtet in der FAHRER info über neue Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildungen.
Seit September 2008 müssen alle BuslenkerInnen innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen - d.h. spätestens bis 10. September 2013 ist ein entsprechender Nachweis in den Führerschein einzutragen.
Seit September 2009 müssen alle LKW-LenkerInnen innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen - d.h. spätestens bis 10. September 2014 ist ein entsprechender Nachweis in den Führerschein einzutragen.