Aufgaben
Der Fachausschuss Berufskraftfahrer hat durch geeignete Maßnahmen die berufliche Ausbildung der Arbeitnehmer zu fördern und auf die Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften in den zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Betrieben hinzuwirken.
Zu den Aufgaben gehören:
- die Abhaltung von Fachkursen zur Ergänzung der Berufsausbildung oder zur Nach- und Umschulung der Berufsangehörigen sowie die Abhaltung anderer, der fachlichen Ausbildung dienender Veranstaltungen;
- die Durchführung von Maßnahmen der Berufsinformation und der Berufsvorbereitung;
- die Verhandlung mit Betriebsinhabern über die Abstellung von gesetzwidrigen Zuständen in den Betrieben.
Der Fachausschuss kann weiters in folgenden Angelegenheiten tätig werden:
- bei der Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen der Arbeiterkammer in Angelegenheiten der von ihnen vertretenen Berufe;
- bei der Feststellung, ob in einem Betrieb die Voraussetzungen für die Ausbildung von Lehrlingen vorliegen;
- bei Verfahren über die Bewilligung oder das Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen und Lehrlingen;
- bei der Überwachung der fachlichen Ausbildung von Lehrlingen;
- bei der Erstattung von Vorschlägen für die Bestellung von Vorsitzenden und der Nominierung von Beisitzern für Prüfungen im Rahmen der Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz.
Die Tätigkeit des Fachausschusses erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerkschaften.