ÖAMTC: Außergewöhnliche Mitführpflichten in Europa

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Ein Urlaub mit dem Auto will gut geplant sein. In Europa gibt es die verschiedensten Mitführpflichten, die sich nicht nur auf die Klassiker wie das Warndreieck, die Warn­weste und die Autoapotheke beschränken.
Bei unseren Nachbarländern und im europäischen Ausland gehören teils andere Utensilien zu den gesetzlich vorgegebenen Mitführpflichten. „Und auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist die Pflichtausstattung nicht komplett, kann man abgestraft werden“, warnt ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek. Daher sollte man sich vorab informieren, welche Mitführpflichten gelten. „Oft wird vergessen: Die Bestimmungen gelten auch für Mietautos. Daher ist es ratsam, die korrekte Ausstattung bei der Fahrzeugübernahme immer zu überprüfen.“
Die fünf ungewöhnlichsten Mitführpflichten
Die Reise-Expertin des Mobilitätsclub ÖAMTC erklärt die fünf ungewöhnlichsten Mitführpflichten, an die im Europa-Urlaub gedacht werden sollte:
 
* Alkoholtest: In Frankreich muss man im Auto immer einen Alkoholtest bei sich haben, um somit direkt bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass man nüchtern ist. 
* Feuerlöscher: In Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und auch in der Türkei gehört ein Feuerlöscher zum Pflichtgegenstand, der im PKW mitgenommen werden muss. 
* Warndreiecke: Sind fast überall in Europa verpflichtend. In der Türkei und Zypern müssen sogar zwei Warndreiecke im Auto mitgenommen werden. In Spanien gilt dasselbe, aber nur für im Land gemeldete PKW und damit auch für Mietwagen. „In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck mitgeführt werden, dieses muss aber griffbereit sein. Es reicht nicht aus, wenn es im Kofferraum liegt“, weiß die Reise-Expertin.
* Warnweste: „Kniffelig wird es bei Warnwesten, denn hier muss zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden werden. Die Tragepflicht besagt, dass alle InsassInnen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Kurioserweise ist die Tragepflicht aber nicht immer an die Mitführpflicht gekoppelt – so zum Beispiel in Großbritannien, Island, Italien, Moldau und Polen. In diesen Ländern muss trotz fehlender Mitführpflicht im Notfall eine Warnweste getragen werden“, erklärt Polasek.
* Reservereifen: In Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie in Montenegro ist das Mitführen eines Reservereifens verpflichtend. In einigen Ländern muss, wenn ein Reservereifen nicht serienmäßig vorhanden ist, ein Reifen-Reparaturset mitgeführt werden – z. B. in Kroatien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien.
Es gilt also, sich vor jeder Reise zu informieren und gegebenenfalls die fehlenden Zubehöre noch zu besorgen. Eine Liste mit allen in Europa mitzuführenden Utensilien gibt es unter: www.oeamtc.at/mitfuehrpflichten
 
(Quelle: ÖAMTC)