Nach der Klage von Österreich und
den Niederlanden am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) ist seit Juni 2019
klar: Die Pkw-Maut in Deutschland
verstößt gegen EU-Recht. Geplant
war, dass die Maut ab Oktober 2020
von Kapsch TrafcCom und CTS
Eventim kassiert werden soll.
Die Richter aus Luxemburg entschieden, dass das Mautmodell ausländische AutofahrerInnen diskriminiert und die Kosten fast ausschließlich von FahrzeughalterInnen anderer Mitgliedstaaten übernommen werden müssten. Neben der Diskriminierung verstoße die Maut gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt. 2020 wollten unsere Nachbarn die neue Maut einheben. Alle FahrerInnen von in Deutschland zugelassenen Pkws hätten dann eine Jahresmaut zahlen müssen. Unter dem Namen Infrastrukturabgabe hätte man für die Nutzung von Autobahnen sowie Bundesstraßen zahlen sollen. Abhängig von der Größe des Motors und der Umweltfreundlichkeit wären maximal 130 Euro zu zahlen gewesen. Deutsche AutofahrerInnen sollten nun aber bei der Kfz-Steuer entlastet werden, sodass sie letztlich keine Kosten gehabt hätten.
PolitikerInnen in Österreich zufrieden
Verkehrsminister Andreas Reichhardt dazu: „Als überzeugter Europäer halte ich dieses Urteil im Sinn eines funktionierenden Binnenmarktes und fairen Wettbewerbs für ein richtiges Signal – auch im Hinblick auf andere Bereiche.“ Für Österreich lag eine klare Diskriminierung anderer Staatsangehöriger vor, weshalb im Oktober 2017 das Vertragsverletzungsverfahren von österreichischer Seite angestoßen wurde. „Diesbezüglich möchte ich mich bei meinen Vorgängern Jörg Leichtfried und Norbert Hofer bedanken, die ein Einbringen sowie die Weiterführung dieses Verfahrens ermöglicht haben“, sagt Reichhardt.
Die Beurteilung der EU-rechtlichen Zulässigkeit bzw. der Nicht-Zulässigkeit der Bevorzugung einheimischer AutofahrerInnen ist somit eindeutig. Dementsprechend ist festzuhalten, dass sämtliche Kritikpunkte der Europäischen Kommission, aber auch jene österreichischer EU-RechtsexpertInnen durchaus berechtigt waren. „Es hat sich gezeigt, dass Österreich hier den richtigen Weg eingeschlagen hat, um seine Bürgerinnen und Bürger, aber auch jene aus anderen EU-Staaten vor einer ungerechtfertigten Diskriminierung zu schützen“, schließt der Verkehrsminister.
Urteil im Sinne der europäischen Idee
„Mit seinem Urteil zur deutschen Pkw-Maut hat der Europäische Gerichtshof für Rechtssicherheit für Zehntausende Autofahrerinnen und Autofahrer aus Österreich gesorgt“, sagt AK-Direktor Christoph Klein. „Es hätte dem europäischen Gedanken der Gleichbehandlung widersprochen und insbesondere im österreichisch-deutschen Grenzverkehr für viel Unmut zwischen den Nachbarländern gesorgt. Es ist ein Urteil ganz im Sinne der europäischen Idee.“ Zwischen Österreich und Deutschland sind täglich Zehntausende Autofahrerinnen und Autofahrer unterwegs. Allein an den Grenzübergängen Kiefersfelden, Suben und Walserberg etwa überqueren an Werktagen täglich 40.000 Autos aus Österreich die Grenze nach Deutschland.
SPÖ begrüßt Entscheidung des EuGH
Der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried und SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger begrüßen die Entscheidung des EuGH zur deutschen Pkw-Maut. Österreich hat im Jahr 2017 unter dem damaligen Verkehrsminister Leichtfried die Klage gegen die diskriminierende und EU-rechtswidrige Benachteiligung von AutofahrerInnen aus Österreich und den anderen Nachbarstaaten Deutschlands beim EuGH eingebracht.
Leichtfried sagt, dass das eine wichtige Entscheidung mit europäischer Dimension ist. Denn die Beschwerde Österreichs richtete sich nicht gegen die Maut an sich, sondern gegen die Tatsache, dass Deutschland nur die AutofahrerInnen aus allen anderen Staaten zahlen lassen wollte und deutsche AutofahrerInnen ausdrücklich von der Mautpflicht ausgenommen hat. „Der EuGH hat dieser Diskriminierung jetzt einen Riegel vorgeschoben, und das ist gut so“, so Leichtfried.
NEOS: Ein Sieg für die Freiheit und Gleichberechtigung in Europa
Überaus erfreut zeigen sich NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos und NEOS-EU-Sprecherin sowie zukünftiges Mitglied des Europäischen Parlaments Claudia Gamon über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Maut-Modell. „Der EuGH hat so entschieden, wie wir es uns erwartet haben, und damit ein klares Zeichen gesetzt für ein offenes Europa ohne Grenzen und ohne diskriminierende Regelungen. Es braucht gesamteuropäische Verkehrslösungen und nicht ein kleinliches nationalstaatliches Denken, das nur böses Blut und gegenseitige Klagen zur Folge hat. Das gilt auch für ein vernünftiges europäisches Mautsystem der Zukunft, das transparent, fair und effizienter ist“, konstatiert Hoyos.
Verlust von 1 Milliarde Euro
Laut dem „Standard“ klafft im Etat des deutschen Verkehrsministeriums durch das Aus für die Pkw-Maut in den nächsten Jahren eine Lücke von einer Milliarde Euro. Im Finanzplanungszeitraum bis 2023 sei diese Summe bisher veranschlagt gewesen, heißt es in einem Bericht des Ministeriums an den Verkehrsausschuss des Bundestages, der Reuters am Dienstag vorlag.