Fahrerinfo

Weiterbildung D95/C95

Kurzmeldung

Wie in der FAHRERinfo schon mehrmals berichtet, gibt es für BerufslenkerInnen verpflichtende EU-Vorschriften bezüglich einer Grundqualifikation und der wiederkehrenden Weiterbildung.

Für LenkerInnen der Klassen D oder D+E (Bus), die ihre Führerscheinprüfung nach dem 9. September 2008 abgelegt haben, ist eine Grundqualifikationsprüfung vorgeschrieben, für die LenkerInnen der Klassen C1, C oder C+E (Lkw und Sattelzugfahrzeuge) gilt dies ein Jahr später, also nach dem 9. September 2009.
Alle LenkerInnen, die bis zu den genannten Terminen die jeweilige Lenkberechtigung bereits besessen haben, müssen eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren absolvieren, d. h. sie brauchten spätestens bis zum 10. September 2013 bzw. 2014 erstmals einen Nachweis über die erledigte Weiterbildung. Und dann wieder spätestens bis 10. September 2018 bzw. 2019.
Diese kann in fünf Einheiten (Module) à sieben Stunden aufgeteilt werden; besitzt man Bus- und Lkw-Führerschein, sind zusätzlich sieben Stunden (insgesamt 42) erforderlich.

Daher ist es notwendig, dass jede/r BerufslenkerIn seinen/ihren Führerschein kontrolliert, ob der Code C95 oder D95 zeitlich noch gültig ist, denn ohne zeitlich gültigen Code C95/D95 darf man beruflich keinen Bus oder Lkw lenken. 

Robert Wurm