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Drohender Jobverlust für 20.000 Lkw-LenkerInnen in Österreich

Aktuelles

Seit 2003 gibt es die EU-Verordnung 2003/59, die besagt, dass alle Lkw-LenkerInnen bis zum 10. September 2014 eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden absolvieren müssen.

Mit der Bestätigung über die Weiterbildung muss die Nummer C95 im Führerschein eingetragen werden. Nur mit diesem Eintrag ist die Lenkerberechtigung tatsächlich gültig, um gewerbliche Transporte durchführen zu dürfen.

Verschiedenste Weiterbildungsmöglichkeiten
Das wurde bereits seit Jahren seitens der ArbeitnehmervertreterInnen von AK, ÖGB sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten in verschiedenen Medien, Fachzeitschriften und Aussendungen immer wieder publiziert. Viele Transportunternehmen haben bereits für die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten, wie z. B. AK, Fachausschuss Berufskraftfahrer oder bfi Kurstermine für ihre MitarbeiterInnen vereinbart.

20.000 LenkerInnen ohne gültige Lenkerberechtigung
„Leider gibt es in dieser Sparte viele schwarze Schafe, denen das nicht wichtig war bzw. ist. Das Drama an dieser Sache ist, dass nun seit 10. September 2014 geschätzte 20.000 Lkw-LenkerInnen ohne gültige Lenkerberechtigung unterwegs sind“, sagte Robert Wurm, Betriebsratsvorsitzender des ÖBB-Postbus und Vorsitzender des Fachausschusses Berufskraftfahrer in der AK Wien.

Ausnahmeregelung im Verkehrsministerium durchsetzen
Bei Kontrollen wird es vorerst nur Geldstrafen geben. Bei einem Unfall allerdings werden Versicherungen keinerlei Haftung übernehmen. „Zum Schutz der Lkw-LenkerInnen wäre es notwendig, so rasch wie möglich eine zeitliche Ausnahme durch das Verkehrsministerium zu erwirken und mit unseren Vertreterinnen und Vertretern in der EU Kontakt aufzunehmen, um diese zeitlich befristete Ausnahmeregelung auch EU-weit durchzusetzen.
Ich werde mich noch heute mit unserer Vertreterin im EU-Parlament, Mag. Evelyn Regner, in Verbindung setzen“, so Wurm abschließend.