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Neue Kontrollgeräte-Verordnung macht sich bei Lenkzeiten positiv bemerkbar.

Mit 1. Oktober 2011 wurden aufgrund einer Änderung der Kontrollgerät-Verordnung 3821/85 durch die VO 1266/2009 (Anhang IB Ziffer 3.4 und 3.5) Änderungen bei der Technik des digitalen Kontrollgerätes wirksam, welche sich in der Praxis vor allem bei den Lenkzeiten positiv bemerkbar machen. Um zu gewährleisten, dass bei Straßenkontrollen die "echten" Fahrtaufzeichnugen ermittelt werden können, wurde die Berechnung der Lenkzeiten und das minutenwenise Aufrunden der Tätigkeitszeiten vereinfacht. Die jüngste am Markt erhältliche Generation der Kontrollgeräte ermöglicht nun die praktische Umsetzung der von der neuen Verordnung umfassten Änderungen: Es wird nur mehr die längste, kontinuierliche Aktivität innerhalb einer Minute registriert.

Quelle: wko.at