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Gehen Sie zur AK Wahl: Denn nur Ihre Stimme sorgt dafür, dass Ihre Interessen kraftvoll vertreten werden. Wien: 20.3. bis 2.4.2019 Per Briefwahl und in vielen Betrieben. wien.arbeiterkammer.at/wahl
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AK-Wahlen 2019

Coverstory 1 | 2019

Wofür soll sich die Arbeiterkammer (AK) einsetzen? Welche Leistungen soll sie unbedingt anbieten? Das können Sie mitbestimmen – bei der AK-Wahl! Heuer ist es wieder so weit: In jedem Bundesland wird das „Parlament“ der ArbeitnehmerInnen gewählt, allerdings zu unterschiedlichen Terminen.
Termine im Überblick
Finden Sie hier den Termin für die AK-Wahl 2019 in Ihrem Bundesland.
AK Kärnten 4.3.–13.3.2019
AK OÖ 19.3.–1.4.2019
AK Burgenland 20.3.–2.4.2019
AK NÖ 20.3.–2.4.2019
AK Wien 20.3.–2.4.2019
AK Steiermark 28.3.–10.4.2019
Wann bin ich wahlberechtigt?
Sie sind dann automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum Stichtag AK-Mitglied und umlagepflichtig waren – also wenn Sie über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben.
Arbeitsuchende, geringfügig Beschäftigte, Karenzierte, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener mit aufrechtem Arbeitsverhältnis sind auch AK-Mitglieder, zahlen aber keine Umlage. Sie sind zwar nicht automatisch wahlberechtigt, können sich aber in die Wählerliste eintragen lassen.
Wen wähle ich bei der AK-Wahl?
In jedem Bundesland gibt es ein „ArbeitnehmerInnenparlament“ – die sogenannte Vollversammlung der Arbeiterkammer. Für dieses Parlament kandidieren verschiedene Fraktionen (Listen). Je mehr Stimmen eine Fraktion erhält, desto mehr Abgeordnete (= Kammerrätinnen und Kammerräte) kann sie in die Vollversammlung entsenden. Die Kammerrätinnen und Kammerräte wählen wiederum aus ihren Reihen die AK-Präsidentin oder den AK-Präsidenten in ihrem Bundesland.
Warum ist die AK so wichtig?
Mit der Kraft von mehr als drei Millionen Menschen – das sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Österreichs – verfolgt die AK die Interessen ihrer Mitglieder und sorgt für rasche und direkte Hilfe. 
Die Arbeiterkammer ist eine lebendige Demokratie, in der die Mitglieder die politische Richtung in Wahlen bestimmen.
  • In keinem Parlament gibt es so viele Fraktionen wie in der AK: Insgesamt sind 18 verschiedene Listen in den einzelnen Arbeiterkammern vertreten.
  • Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung vertrauen der AK, die Zufriedenheit bei den Mitgliedern ist außerordentlich hoch. Das senkt die Wahlbeteiligung – dennoch betrug sie bei der letzten Wahl 2014 bundesweit 40 Prozent, mehr als noch in den Neunziger-jahren.
  • In allen Bundesländern hat die führende Fraktion eine (meist sehr deutliche) absolute Mehrheit – das zeigt die Zufriedenheit der Mitglieder mit der Organisation, den Leistungen und der Politik der AK im Bundesland.
Welche Aufgaben hat die AK? 
Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Gemeinsam mit den Gewerkschaften werden Verbesserungen im Arbeitsleben und im KonsumentInnenschutz durchgesetzt. 
Die 4 Hauptaufgaben umfassen:
  1. Aktive Mitgestaltung der Gesetze
  2. Beratung und Hilfe
  3. Bildung
  4. Forschung zu wirtschafts- und sozialpolitischen Themen
Wofür kämpft die AK? 
Das Hauptziel der AK ist es, für ihre Mitglieder gute Arbeits- und Lebensbedingungen zu sichern. Daraus ergeben sich konkrete Forderungen an die Politik. 
  1. Arbeit muss sich lohnen
  2. Die Arbeitslosigkeit muss bekämpft werden
  3. Aus- und Weiterbildung für alle
  4. Ein gerechtes Steuersystem
  5. Wohnen muss leistbar sein
Gehen Sie zur AK-Wahl!
Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht und gehen Sie zur AK-Wahl!
Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie mit, wie Sie die Arbeiterkammer in den kommenden fünf Jahren gegenüber Wirtschaft und Politik vertreten soll.
Sie stärken mit Ihrer Stimme aber auch die AK selbst, denn Sie zeigen, dass Ihnen eine demokratisch legitimierte Vertretung aller ArbeitnehmerInnen wichtig ist.
Weil nur eine starke AK Ihre Rechte durchsetzen kann!