Fahrerinfo

Ab 1. November Winterreifenpflicht

Aktuelles

Der metrologische Winter beginnt erst mit dem 21. Dezember. Auf den Straßen bricht schon früher die kalte Jahreszeit an.

Damit verbunden müssen Berufskraftfahrer ab 1. November mit Kontrollen der Winterreifenpflicht rechnen. Für Lkws (Kraftfahrzeuge N2 und N3) und Omnibusse (Kraftfahrzeuge M2 und M3) über 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht gilt vom 1. November bis zum 15. April die generelle Winterreifenpflicht. Auf den Rädern einer Antriebsachse müssen die Winterreifen (Schnee- und Matschreifen) montiert sein und Schneeketten mitgeführt werden.
 
Diese Pflicht ist unabhängig von der Witterung, also unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt, und gilt auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Die Winterreifen von Lkws bzw. Omnibussen über 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht müssen eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern bei Diagonalbauweise und fünf Millimeter bei Radialbauweise aufweisen.