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Arbeiterkammer-Wahl 2014

Coverstory

Drei Millionen ArbeitnehmerInnen haben von 11. bis 24. März 2014 die Wahl. In ganz Österreich finden die Wahlen der Arbeiterkammer statt. In jedem Bundesland werden durch eine direkte und geheime Wahl die Mitglieder der AK-Vollversammlung bestimmt.

Interessenvertretung am Arbeitsmarkt

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte setzt sich als gesetzliche Interessenvertretung für die Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt ein. Außerdem werden ArbeitnehmerInnen bei arbeits- und sozialrechtlichen Belangen von der Arbeiterkammer vertreten. 2012 wurden österreichweit mehr als zwei Millionen Beratungen durchgeführt und für Mitglieder über 242 Millionen Euro vor Gericht und außergerichtlich zurückgeholt. Dabei überwiegen die arbeits-, sozial- und insolvenzrechtliche Beratungen.

Bei den AK-Wahlen werden insgesamt 840 Mandate vergeben. In der Vollversammlung und in Ausschüssen bestimmen die Kammerrätinnen und Kammerräte die Politik der AK mit. Die AK-Wahl ist eine politische Wahl. Das Ergebnis der AK-Wahlen bestimmt die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer (BAK) sowie in die Gremien der Sozialversicherungsträger, wie z. B. der Gebietskrankenkassen (GKK), der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) etc.

Starker Verhandlungspartner für die Arbeitgeberseite

Um die ArbeitnehmerInnen ordnungsgemäß zu unterstützen, sind die Stärke der Arbeitnehmerschaft und das Vertrauen in die Betriebsrätinnen und Betriebsräte notwendig. Dieses Vertrauen kann nur gewährleistet werden, wenn die ArbeitnehmerInnen ihre Vertreter nach demokratischen Prinzipien bestimmen können. Durch das Arbeitsverfassungsgesetz und die Wahl der Betriebsräte, wird dieser Grundsatz sichergestellt.

Länderkammer organisiert Wahlen und richtet Wahlbüros ein

Die Aufgaben des Wahlbüros sind im AK-Gesetz (AKG) und der AK-Wahlordnung (AKWO) geregelt. Das Wahlbüro kümmert sich um einen reibungslosen Ablauf der AK-Wahlen entsprechend der rechtlichen Bestimmungen.

Die Wahl sollte direkt in den Betrieben abgehalten werden, um den Wählerinnen und Wählern entgegenzukommen.

Freie DienstnehmnerInnen und angestellte ArbeitnehmerInnen wahlberechtigt

Wahlberechtigt sind sämtliche ArbeitnehmerInnen in aufrechten Dienstverhältnissen. Auch freie DienstnehmerInnen sind wahlberechtigt, da sie ebenso AK-Mitglieder sind. Eine weitere Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres am Tag der Wahl des Wahlvorstandes.

Für die Wahl nicht zugelassen sind z. B. Beamtinnen und Beamte in der Hoheitsverwaltung, leitende Angestellte, Ärztinnen und Ärzte. Lehrlinge, AK-Mitglieder in Karenz, im Präsenz- oder Zivildienst, geringfügig Beschäftigte und Arbeitsuchende können ebenfalls ihre Stimme abgeben, wenn sie sich rechtzeitig in die Wählerliste eintragen.

Wählen einfach gemacht – wie wird gewählt?

In vielen Betrieben in ganz Österreich werden Betriebswahlsprengel eingerichtet. Damit können die ArbeitnehmerInnen direkt im Betrieb ihre Stimme abgeben. Die Wahl im Betrieb kann an einem oder mehreren Tagen stattfinden.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Betrieb wählen können, weil kein Betriebswahlsprengel eingerichtet ist, bekommen eine Wahlkarte zugesandt. Mit der Wahlkarte können die ArbeitnehmerInnen einfach und bequem wählen: entweder per Briefwahl oder in einem der öffentlichen Wahllokale.
Wer einem Betriebswahlsprengel zugeordnet ist, aber zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb sein wird, kann ebenfalls – rechtzeitig – eine Wahlkarte beantragen.

Wahltermine der AK in den Bundesländern

 Bundesland

 Wahltermine

 Stichtage

 Kärnten

 03.03.–12.03.2014 

 25.11.2013 

 Wien

 11.03.–24.03.2014

 20.11.2013

 Oberösterreich

 18.03.–31.03.2014

 25.11.2013

 Steiermark

 27.03.–09.04.2014

 20.12.2013

 Burgenland

 31.03.–09.04.2014

 09.12.2013

 Niederösterreich 

 06.05.–19.05.2014

 21.01.2014

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien)
Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien

Beratungszentren:
AK Beratungszentrum Ost, Wagramer Straße 147, Stiege 3, Top 1, 1220 Wien
AK Beratungszentrum Nord, Prager Straße 31, 1210 Wien
AK Beratungszentrum West, Thaliastraße 125 A/Stg. 1/Tür 1, 1160 Wien
AK Beratungszentrum Süd, Liesinger Platz 1, 1230 Wien

Tel: 01/501 65 0
http://wien.arbeiterkammer.at