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Erneute Verschiebung der Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten

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Frankreich

Die Verpflichtung zur Mitführung eines unbenutzten Alkoholtestgerätes an Bord der Fahrzeuge ist bis auf Weiteres verschoben. Ursprünglich sollte der 1. März 2013 der Termin sein, ab dem das Nichtmitführen eines Testgerätes geahndet werden kann.